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Kosten & Raumnutzung

  • Das große Spielzimmer ist ganz und gar auf Kids eingestellt. Es bietet für maximal 9 "Uni-Minis" im Alter von 0-12 Jahren ausreichend Raum. Hier können Sie eine Betreuung durch einen „Kindersitter“ buchen. Die Aufenthaltsdauer der Kinder ist auf 4 Stunden begrenzt.

Nach einem Jahr haben wir Bilanz gezogen und müssen unsere Kosten der Nutzung und dem Bedarf anpassen. Ab 01.10.2009 erhalten unsere Kindersitter bei Betreuung von einem Kind 5,--€,  von 2 Kindern je 4,-- €, falls Ihr Nachwuchs die Aufmerksamkeit der Betreuerin mit zwei weiteren Kindern teilen muss,  beträgt der Stundensatz jeweils 3,-- € . 

  • Die Nutzung des Kinder-Büros ist für alle Angehörigen der Universität kostenlos:
    Schreibtisch, Telefon, Rechner mit Uni-Anbindung um unaufschiebbare Arbeiten zu erledigen prägen diesen Raum. Zusätzlich ist eine geräumige Spielecke eingerichtet, in der sich Ihr Kind beschäftigen kann.  
  • Die Nutzung des Stillraums ist ebenfalls für alle Angehörigen der Universität kostenlos.:
    sitzend oder liegend finden Mütter die nötige Ruhe zum Stillen oder können Väter die Flasche geben. Um die Babynahrung zu erwärmen steht eine Teeküche zur Verfügung.
  • Auch die Nutzung des Gruppenarbeitsraums ist für alle Angehörigen der Universität kostenlos:
    Er bietet am großen Besprechungstisch Platz für Gruppenarbeit während die Kinder in der anderen Hälfte des Raumes ausreichend Platz zum Spielen haben.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Buchung dieses Raumes für eine selbstorganisierte Kinderbetreuung bzw. die Buchung für eine gesonderte Veranstaltung. Im letzeren Fall muss geprüft werden, ob eine Nutzung ebenfalls kostenlos möglich ist. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Beauftragten für Chancengleichheit, Frau Horn auf.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die Betreuerinnen KEINE Angestellten der Universität sind. Die Vereinbarung zur Betreuung kommt direkt zwischen Eltern und betreuender Person vor Ort zustande (vergleichbar einer Vereinbarung, die Sie privat mit einem Babysitter oder einer Nachbarin treffen). Dies ist wichtig im Falle einer Angelegenheit, bei der die Haftpflicht greift.
Selbstverständlich achtet die Universität darauf, dass die Betreuerinnen die notwendige Selbstversicherung zur Betreuung von fremden Kindern vorliegen haben. (Männer haben wir mangels Bewerbungen derzeit nicht im Team)


 
 
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